wolfsdesign – Nadine Wolf
Spezialist für Print- und Präsentationsdesign
 

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG
Ansprechpartner:
Nadine Wolf

Firmenname:
wolfsdesign – Nadine Wolf

Anschrift:
Arnsberger Str. 2b
51065 Köln, Germany

Kontakt
Telefon:
+49 (0) 176 305 10 874

E-Mail:
info[at]wolfs-design.de

Internet:
www.wolfs-design.de

Rechtliche Informationen
Text:
wolfsdesign – Nadine Wolf

Programmierung:
Strato Baukasten

Quellenangaben für die verwendeten Bilder und Grafiken:
istock, eigene, mockups-design.com

Steuernummer:
218/5272/4482

USt-ID:
DE326064390

Haftung für Inhalte
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur insoweit, als dass wolfsdesign ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für künftige Geschäfte zwischen den Vertragsparteien.

1 URHEBERRECHT UND NUTZUNGSRECHT
1.1 Jeder an wolfsdesign erteile Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.

1.2 Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach §2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

1.3 Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von wolfsdesign weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt wolfsdesign, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD übliche Vergütung als vereinbart.

1.4 wolfsdesign überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

1.5 wolfsdesign hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt wolfsdesign zum Schadensersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz 100% der vereinbarten bzw. nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD üblichen Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt. Weist der Auftraggeber nach, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, ist die Höhe des Schadenersatzes entsprechend anzupassen.

1.6 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluß auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

2 VERGÜTUNG
2.1 Die Vergütung für die Entwürfe, Reinzeichnungen und die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt auf der Grundlage der freien Kalkulation von wolfsdesign.

2.2 Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe und/oder Reinzeichnungen ge­liefert, entfällt die Vergütung für die Nutzung.

2.3 Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die wolfsdesign für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

3 FÄLLIGKEIT DER VERGÜTUNG, ABNAHME, VERZUG
3.1 Die Vergütung ist zu 100 Prozent bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist sofort ohne Abzug zahlbar. Erfordert der Auftrag von wolfsdesign finanzielle Vorleistungen, so sind Abschlagszahlungen in voller Höhe der Vorleistungen zu leisten.

3.2 Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen
Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.

3.3 Bei Zahlungsverzug kann wolfsdesign Verzugszinsen in Höhe von acht Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p. a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt vorbehalten.

4 SONDERLEISTUNGEN, NEBEN- UND REISEKOSTEN
4.1 Die angebotenen Gestaltungsarbeiten, sowie Korrektur-­Änderungsschleifen werden nach Aufwand berechnet. Sonder­leistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium oder Drucküber­wachung werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet.

4.2 Der wolfsdesign ist nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftrag­gebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, wolfsdesign entsprechende Vollmacht zu er­teilen.

4.3 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des wolfsdesigns abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, wolfsdesign im Innen­verhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertrags­abschluss ergeben.

4.4 Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc., sind vom Auftraggeber zu erstatten.

4.5 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

5 EIGENTUM AN ENTWÜRFEN UND DATEN
5.1 An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch das Eigentum übertragen.

5.2 Die Originale sind wolfsdesign nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wieder­herstellung der Originale notwendig sind. Die Geltend­machung eines weitergehenden 
Schadens bleibt unberührt.

5.3 Auch die in Erfüllung des Vertrages entstehenden Daten und Dateien verbleiben im Eigentum von wolfsdesign. wolfsdesign ist nicht verpflichtet, Daten und Dateien an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber deren Herausgabe, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

5.4 Hat wolfsdesign dem Auftraggeber Daten und Dateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung wolfsdesigns geändert werden.

5.5 Die Versendung sämtlicher in Ziffer 5.1 bis 5.4 genannten Gegenstände erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

6 KORREKTUR, PRODUKTIONSÜBERWACHUNG, BELEGEXEMPLARE UND EIGENWERBUNG
6.1 Vor Ausführung der Vervielfältigung sind wolfsdesign Korrekturmuster vorzulegen.

6.2 Die Produktionsüberwachung durch wolfsdesign erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist wolfsdesign berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben.

6.3 Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber dem wolfsdesign unentgeltlich fünf einwandfreie Beleg­exemplare. wolfsdesign ist berechtigt, diese Muster und sämtliche in Erfüllung des Vertrages entstehenden Ar­beiten zum Zwecke der Eigenwerbung in sämtlichen Medien zu verwenden und im Übrigen auf das Tätigwerden für den Auftraggeber hinzuweisen.

7 HAFTUNG
7.1 wolfsdesign haftet für entstandene Schäden, z. B. an ihm überlassenen Vorlagen, Filmen, ­Displays, Layouts etc., nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; für solche Schäden haftet der wolfsdesign auch bei leichter Fahrlässigkeit. Im Übrigen haftet er bei leichter Fahrlässigkeit nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von beson­derer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).

7.2 Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt wolfsdesign gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung. wolfsdesign tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.

7.3 Mit der Freigabe von Entwürfen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die technische und funktionsmäßige Richtigkeit von Produkt, Text und Bild.

7.4 Für solchermaßen vom Auftraggeber freigegebene Entwürfe oder Reinzeichnungen entfällt jede Haftung wolfsdesigns.

7.5 Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei wolfsdesign geltend zu machen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge.

7.6 Bei Datenverlust durch höhere Gewalt oder Dateibeschä­digungen übernimmt wolfsdesign keine Haftung. Dies gilt auch für Quelldateien einer Website. Aktualisierungen einer bestehenden Datei kann er im Falle eines Daten­verlustes ablehnen oder die Reproduktion in Absprache mit dem Auftraggeber nach Aufwand abrechnen.

7.7 Bei Fotoshootings geht wolfsdesign davon aus, dass fotografierte Personen deren Rechte am Bild an den Auftraggeber übertragen haben. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die zur Verfügung gestellten Fotos auf deren rechtlich unbedenkliche Verwendung zu prüfen. Für evtl. Regressansprüche haftet der Auftraggeber.

8 GESTALTUNGSFREIHEIT, DURCHFÜHRUNG DES AUFTRAGS UND VORLAGEN
8.1 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die dadurch verursachten Mehrkosten zu tragen.

8.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann wolfsdesign eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltend­machung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

8.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller wolfsdesign übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber wolfsdesign von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

9 VERTRAGSAUFLÖSUNG
9.1 Sollte der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig kündigen, erhält wolfsdesign die vereinbarte Vergütung, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen oder durchgeführte oder böswillig unterlassene Ersatzaufträge anrechnen lassen (§ 649 BGB). Die Parteien vereinbaren eine Pauschalierung der bis zu der Kündigung erbrachten Leistungen und Aufwendungen wie folgt: bei Kündigung vor Arbeitsbeginn 10 Prozent der vereinbarten Vergütung. Darüber hinaus sind abweichende individuelle Vereinbarungen möglich. Dem Auftraggeber bleibt der Beweis tatsächlich geringerer Leistungen oder höherer Aufwendungen vorbehalten.

10 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
10.1 Die Vergütung der Leistungen von wolfsdesign richtet sich nach dem jeweiligen Einzelvertrag und den jeweils gültigen Honorarsätzen von wolfsdesign. Gleiches gilt für die Fahrt- bzw. andere Nebenkosten.

10.2 Alle Preise verstehen sich in Euro. Die Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe wird zusätzlich in Rechnung gestellt.

10.3 Alle Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zahlbar. Der Auftraggeber kommt vierzehn Tage nach Zugang einer Rechnung in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf.

10.4 Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

10.5 Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggebern nur in Fällen von unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen zu.

11 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
11.1 Der Erfüllungsort ist Sitz von wolfsdesign.

11.2 Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.

11.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

11.4 Gerichtsstand ist der Sitz von wolfsdesign, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.